Über uns
Kooperationspartner der Fachambulanz sind:
- Ev.-ref. Diakonisches Werk Grafschaft Bentheim gemeinnützige GmbH
- Diakonisches Werk des ev.-luth. Kirchenkreises Emsland-Bentheim
- Caritasverband für den Landkreis Grafschaft Bentheim
In gemeinsamer christlicher Verantwortung für hilfesuchende Menschen erbringen die Kooperationspartner die Leistungen der Ökumenischen Fachambulanz Sucht unter Berücksichtigung ihrer Leitbilder, der gesetzlichen Vorgaben und der mit den Leistungsträgern getroffenen Vereinbarungen gemeinsam.
Die Kooperationspartner arbeiten vertrauensvoll zusammen, sie bleiben durch die Vereinbarungen mit ihren Rechten und Pflichten im Verhältnis zu Dritten aber selbständig. Anstellungsträger der Mitarbeitenden bleiben die jeweiligen Kooperationspartner.
In der Fachambulanz Sucht Grafschaft Bentheim kooperiert die Ökumenische Fachambulanz Sucht mit der Drogenberatungsstelle des Landkreises Grafschaft Bentheim. Die Leistung der ambulanten medizinischen Rehabilitation, Weiterbehandlung, Nachsorge und Kombi-Therapie werden unter dem Dach der Fachambulanz Sucht in der Grafschaft Bentheim gemeinsam mit der Drogenberatungsstelle des Landkreis Grafschaft Bentheim erbracht.
- Beratung, Betreuung von Gefährdeten im Vor- und Anfangsstadium der Abhängigkeit und - soweit erforderlich - Vermittlung in geeignete stationäre oder ganztagsambulante und ambulante Therapie/Einrichtungen; dabei im Einzelfall aufsuchende Suchtberatung.
- Begleitende Betreuung in enger Zusammenarbeit mit den Selbsthilfegruppen sowie Vernetzung aller Selbsthilfekräfte.
- Erforderliche Beratung und Betreuung von Bezugspersonen (Familie, Partner, Arbeitgeber) mit der Zielsetzung der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
- Prävention und Öffentlichkeitsarbeit, auch in den Gemeinden (Schulen, Jugendgruppen etc.).
- Ausbildung ehrenamtlicher Suchtberaterinnen und -berater sowie sonstiger Multiplikatoren (Lehrerfortbildung).
- Förderung der betrieblichen Suchtberatung.
- Beteiligung am Clearingverfahren, unter anderem in Form der Erarbeitung von Richtlinien.
Die Stärkung der Selbsthilfekräfte Betroffener, gemeindenahe Hilfe und die Vermittlung und der Erhalt von Arbeitsstellen stehen dabei für die Aufgabenwahrnehmung im Vordergrund.