Familienerholung
Das Land Niedersachsen und der Landkreis Grafschaft Bentheim gewähren Familien mit geringem Einkommen finanzielle Zuwendung, um einen Familienerholungsurlaub zu ermöglichen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.
Die Anträge müssen frühzeitig vor Urlaubsbeginn gestellt werden, die Zuschüsse werden grundsätzlich nach dem Urlaub ausgezahlt.